Damit der Fahrradverkehr in Stadt und Landkreis Lüneburg noch sicherer und attraktiver wird, arbeiten wir derzeit an folgenden Projekten:
Der Stadtring zählt zu den am stärksten vom Kfz-Verkehr belasteten Straßenverbindungen in Lüneburg. Auch für den Fahrradverkehr erfüllt der Stadtring wichtige Verbindungs- und Verteilerfunktionen. Damit die dortigen Radverkehrsanlagen diesen Anforderungen gerecht werden, überprüft der ADFC zusammen mit der Stadt Lüneburg den Zustand und erarbeitet Verbesserungsvorschläge (Lückenschlüsse, Sicherheit, Oberflächenqualität, Ampelschaltungen etc.)
Der Bundestags-Verkehrsausschuss hat für 2003 einen Betrag von 10 Mio. Euro für den Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen zu Radwanderwegen bewilligt. Um endlich den lang ersehnten Ausbau des Treidelweges entlang der Bundeswasserstraße Ilmenau voranzutreiben haben wir uns mit den maßgeblichen Stellen in Verbindung gesetzt und die Notwendigkeit des Ausbaues gerade für den Tourismus verdeutlicht.
Der neue niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche hat am 4. April 2003 in der Presse verkündet, dass der von der Vorgängerregierung verhängte Baustopp von Radwegen an Landesstraßen aufgehoben wird. Grund genug für uns, Kräfte zu sammeln für den seit Ewigkeiten geforderten Bau eines Radweges von Lüneburg nach Bleckede entlang der L 221. Diese Straße ist eine der gefährlichsten im ganzen Kreisgebiet, nicht zuletzt weil hier hemmungslos gerast wird und keine akzeptablen Alternativrouten für den zielgebundenen Radverkehr (Schüler!) bestehen. Erste Kontakte wurden bereits geknüpft.
Seit dem 1. September 1997 sind die Straßenbau-, -verkehrs- und Polizeibehörden verpflichtet, Radverkehrsanlagen auf ihre Tauglichkeit und Zulässigkeit zu überprüfen im Hinblick auf die ab dem 1. Oktober 1998 geltenden Vorschriften zur Radwegebenutzungspflicht.
Ein Radweg darf grundsätzlich nur noch dann für benutzungspflichtig erklärt werden, wenn er genau definierte Vorgaben zur Sicherheit und Zumutbarkeit erfüllt. Die Benutzungspflicht wird durch das Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 (blaues rundes Radweg- oder Rad-Fußweg-Schild) angeordnet und darf nach der herrschenden Rechtsprechung nur dann vorgenommen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Auf Radwegen, die so ausgeschildert sind, muss man fahren. Benutzt man trotzdem die Fahrbahn, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit 15,00 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
Radwege ohne solche Schilder stehen zur Benutzung frei. Wer sich auf der Fahrbahn sicherer fühlt, darf dann dort fahren.
Während die Stadt Lüneburg zusammen mit der Polizei und dem ADFC schon 1997 ihre Radwege an das geltende Recht anpassen konnte, steht eine systematische Prüfung durch den Landkreis Lüneburg immer noch aus. So werden Radfahrende in den umliegenden Dörfern mit kuriosen bis Haar sträubenden Anordnungen konfrontiert, wie eine Auswahl nachstehender Bilder zeigt.
Da der Landkreis von selbst offenbar kaum Neigung zeigt, hier tätig zu werden, haben wir in der ersten Jahreshälfte 2003 das gesamte Kreisgebiet komplett auf benutzungspflichtige innerörtliche Radwege untersucht und werden im Laufe des Jahres mit den zuständigen Stellen Lösungsmöglichkeiten erörtern.
Vor allem in den Ortslagen von Bardowick, Vögelsen, Scharnebeck und Bleckede muss dringend etwa getan werden, gibt es hier doch noch massenhaft hoch gefährliche linksseitig benutzungspflichtige Radwege, die die Polizei andernorts wegen der extremen Unfallgefahr schon längst auf ihre Abschussliste gesetzt hat. Gerade die Stadt Bleckede an der Elbe, die sich momentan im Fahrradtourismus zu profilieren versucht und wo sich zwei Radfernwege kreuzen (Elberadweg und Mecklenburger-Seen-Radfernweg Lüneburg-Usedom), kann man derzeit wirklich keinem Radreisenden empfehlen.
Auf diesem "Radweg"
an der Uelzener Straße in Amelinghausen müssen Radfahrende
im Zweirichtungsverkehr fahren. Fußgänger müssen
natürlich auch noch irgendwie vorbei
(Februar 2003)
Am Markt in Bardowick schlängeln
sich Radfahrer irgendwie durch Betonkübel, Streusandkästen
und Gebüsch durch, um die Einmündung der Johannisstraße
überqueren zu können (April 2003).
Auch an der Bardowicker Pieperstraße leben Radler gefährlich (Mai 2003).
Die Ilmenaubrücke
in Bardowick dürfen Radfahrer trotz Benutzungspflicht nur
schiebend überqueren. (April 2003)
So wird in Bleckede der Elbe-Radfernweg
"geführt": in beiden Fahrtrichtungen durch die
Arkaden der bestfreqentierten Pizzeria-Eisdiele der Stadt
unfassbar! (sogar Mofas dürfen da durch
). Der erste
Reiseradler, der es schafft, an einem sonnigen Sommersonntagnachmittag
mit Packtaschen und Schlafsack da durchzukommen, bekommt vom
ADFC eine Extraportion Stracciatella mit Sahne spendiert! (April
2003)
In Bleckede werden Geisterradler noch hofiert
(Lauenburger Straße, März 2003)
und so siehts ein paar Meter weiter aus (natürlich in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig!) (März 2003).
wieder Bleckede, diesmal die Lüneburger
Straße gegenüber der Polizei (!) Erstaunlichweise
"nur" rechts benutzungspflichtig (April 2003).
In Dahlenburg muss man die L 232 am Ortseingang
überqueren, um für wenige Meter in den Genuss des Holperweges
an der linken Fahrbahnseite zu kommen. Kurz hinter der Kurve
hört der Radweg nämlich auf (Februar 2003).
Lasst Blumen sprechen aber bitte
nicht auf Radwegen, die eh schon zu schmal für den Zweirichtungskombiverkehr
sind, wie hier an der Hauptstraße (K 49) in Handorf (April
2003).
Fahrbahnüberquerung kurz vor einer
völlig uneinsehbaren Brückenöffnung - das wird
dem geneigten Radler in Heinsen an der K 17 geboten (März
2003)
Radreisende auf dem Mecklenburger-Seen-Radfernweg
Lüneburg-Usedom dürfen sich immer wieder auf legale
Geisterfahrer freuen. So spannend wie hier an der Bahnhofstraße
in Neetze ist es nicht überall (Februar 2003).
und noch mal der Mecklenburger-Seen-Radfernweg,
diesmal an der K 28 in Scharnebeck (Schutzbrille nicht vergessen!)
Auch in Vastorf wird die Benutzungspflicht
trotz Unbenutzbarkeit hoch gehalten (April 2003).